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   OLG Dresden, 13.01.2020 - 4 U 2339/19   

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https://dejure.org/2020,6400
OLG Dresden, 13.01.2020 - 4 U 2339/19 (https://dejure.org/2020,6400)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.01.2020 - 4 U 2339/19 (https://dejure.org/2020,6400)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - 4 U 2339/19 (https://dejure.org/2020,6400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Ärztlicher Aufklärungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 6 O 1034/17
  • OLG Dresden, 13.01.2020 - 4 U 2339/19

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 598
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2020 - 4 U 2339/19
    In Abgrenzung zur Entscheidung vom 15.3.2005 (Az VI ZR 313/03,- juris) hat der BGH in seiner Entscheidung vom 07.02.2012 (a.a.O.) ausgeführt, dass eine Unterlassung - hier der entsprechenden Aufklärung anlässlich der letzten Vorstellung des Klägers im Haus des Beklagten im Januar 2016 - nur dann kausal ist, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte, was zur sicheren Überzeugung des Gerichts feststehen muss (§ 286 ZPO).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2020 - 4 U 2339/19
    Auch wenn der Vorwurf des Patienten dahin geht, der Behandler habe die Aufklärung des Patienten über eine mögliche Behandlungsalternative unterlassen, folgt die Darlegungs- und Beweislast den allgemein geltenden Grundsätzen und richtet sich nicht nach den Grundsätzen über den hypothetischen Kausalverlauf (BGH, Beschluss vom 16.06.2015, VI ZR 332/14, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 7.02.2012 - VI ZR 63/11, Rz 10, juris; Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 4 U 955/18 -, Rn. 5 - 7, juris m.w.N.).
  • BGH, 16.06.2015 - VI ZR 332/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Pflicht des Tatrichters zu Klärung von

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2020 - 4 U 2339/19
    Auch wenn der Vorwurf des Patienten dahin geht, der Behandler habe die Aufklärung des Patienten über eine mögliche Behandlungsalternative unterlassen, folgt die Darlegungs- und Beweislast den allgemein geltenden Grundsätzen und richtet sich nicht nach den Grundsätzen über den hypothetischen Kausalverlauf (BGH, Beschluss vom 16.06.2015, VI ZR 332/14, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 7.02.2012 - VI ZR 63/11, Rz 10, juris; Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 4 U 955/18 -, Rn. 5 - 7, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 19.10.2018 - 4 U 955/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Eintritts eines Schadens aufgrund

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2020 - 4 U 2339/19
    Auch wenn der Vorwurf des Patienten dahin geht, der Behandler habe die Aufklärung des Patienten über eine mögliche Behandlungsalternative unterlassen, folgt die Darlegungs- und Beweislast den allgemein geltenden Grundsätzen und richtet sich nicht nach den Grundsätzen über den hypothetischen Kausalverlauf (BGH, Beschluss vom 16.06.2015, VI ZR 332/14, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 7.02.2012 - VI ZR 63/11, Rz 10, juris; Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 4 U 955/18 -, Rn. 5 - 7, juris m.w.N.).
  • OLG Celle, 13.03.2024 - 14 U 122/23

    Linksabbiegen; Überholen; Überholverbot; Motorrad; Motorradfahrer;

    Die Beklagten hätten deshalb unter Berücksichtigung der Dokumentenlage vortragen müssen, welche der einzelnen Schäden, die zu den aufgeführten Kostenpositionen führen, nicht aus dem Unfall herrühren, was sich dann wiederum auf den Wiederbeschaffungsaufwand hätte auswirken können (ähnlich OLG Frankfurt, Urt. v. 12.02.2020 - 2 U 43/19 -, NJW-RR 2020, 600, 602 [OLG Dresden 13.01.2020 - 4 U 2339/19] ).
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